Gesetzliche Betreuung.

kompetent, menschlich, ehrenamtlich engagiert.

Gesetzliche Betreuung.

kompetent, menschlich, ehrenamtlich engagiert.

Was unsere Arbeit ausmacht.

Unsere Hilfe stützt sich auf drei Säulen. Jede davon verbindet Menschen, schafft Vertrauen und bringt Entlastung in den Alltag.

Betreuen.

Verantwortung übernehmen

Betreuung bedeutet für uns, Menschen zuverlässig zur Seite zu stehen. Unsere ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer unterstützen dort, wo Hilfe gebraucht wird – ob bei rechtlichen oder organisatorischen Dingen, Behördenschreiben oder Arztbesuchen. Im Mittelpunkt steht dabei immer der Mensch, nicht das Verfahren.

Beraten.

Klarheit schaffen.

Helfen braucht Wissen und Sicherheit. Wir beraten Angehörige, Ehrenamtliche und Interessierte in allen Fragen rund um Betreuung, Vorsorge und Engagement. Unsere Beratung ist verständlich, persönlich und vertraulich – damit jede und jeder weiß, wo Hilfe beginnt und wie sie gelingt.

Begleiten.

Verlässliche Partner in Herausforderungen.

Unsere Kolleginnen, Kollegen und Ehrenamtlichen stehen Menschen in schwierigen Lebenssituationen zuverlässig zur Seite und schenken Zeit, Aufmerksamkeit und Orientierung. Diese Begleitung schafft Vertrauen, stärkt Selbstbestimmung und gibt Sicherheit im Alltag.

Stimmen aus der Praxis.

Zwei Perspektiven, ein gemeinsames Ziel – Menschen füreinander stark machen.

Ich wollte einfach etwas Sinnvolles tun – und habe dabei selbst so viel zurückbekommen.

Monika

Ehrenamtliche aus Friedrichshafen

Es tut gut, wenn jemand Zeit für mich hat, einfach zuhört und da ist. Die Besuche von Monika sind immer toll.

Sigrid

84 Jahre aus Friedrichshafen

Zwei Wege, ein Ziel.

Ob Sie selbst Hilfe brauchen oder sich engagieren möchten – wir sind für Sie da.

Ich möchte helfen

Ich suche Unterstützung

Antworten auf häufige Fragen.

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die gesetzliche Betreuung.

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Die rechtliche Betreuung unterstützt volljährige Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können. Sie wird individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person abgestimmt und respektiert deren Selbstbestimmung und vorhandene Fähigkeiten. Eine Betreuerin oder ein Betreuer wird vom Gericht für klar festgelegte Bereiche bestellt und handelt nur, wenn es notwendig ist. Die Betreuung bedeutet keine Entmündigung, sondern dient der rechtlichen Unterstützung. Auch mit einer Betreuung bleibt die Geschäftsfähigkeit grundsätzlich erhalten – sie wird, wie bei anderen Personen, im Einzelfall geprüft.

Eine rechtliche Betreuung kann nur eingerichtet werden, wenn eine Person aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Dazu zählen sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen, etwa Demenz, Folgen von Hirnverletzungen oder schweren Suchterkrankungen. Auch Neurosen und Persönlichkeitsstörungen können eine Betreuung erforderlich machen. Unter Behinderungen fallen angeborene oder erworbene geistige Beeinträchtigungen sowie körperliche Einschränkungen, die das eigenständige Handeln erheblich erschweren. Wichtig ist dabei, ob die betroffene Person Hilfe braucht, um ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln.

Zum Betreuer oder zur Betreuerin kann jede geeignete Person bestellt werden, die vom Betreuungsgericht ausgewählt wird. Der Wunsch der betroffenen Person hat dabei Vorrang, sofern die gewünschte Person für die Aufgabe geeignet ist. Vorrangig werden ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer berücksichtigt; berufliche Betreuungspersonen werden nur bestellt, wenn keine passende ehrenamtliche Person zur Verfügung steht. In einer Betreuungsverfügung kann man im Voraus festlegen, wer das Amt übernehmen oder ausschließen soll und welche persönlichen Wünsche zu beachten sind.

Eine rechtliche Betreuung wird nur angeordnet, wenn andere Hilfen nicht ausreichen, um die betroffene Person zu unterstützen. Oft können Angehörige, Freunde oder soziale Dienste bei Alltagsangelegenheiten, Anträgen oder finanziellen Fragen helfen. Auch verschiedene Sozialleistungen und Beratungsangebote haben Vorrang vor einer Betreuerbestellung. Zudem können Betreuungsbehörden mit erweiterten Unterstützungsangeboten dazu beitragen, eine rechtliche Betreuung zu vermeiden. Eine wirksame Vorsorgevollmacht ist ebenfalls eine wichtige Alternative, da sie einer vertrauten Person erlaubt, rechtliche und persönliche Angelegenheiten zu regeln.

Da sein für Sie.

Persönlich, telefonisch oder per Mail – ganz wie Sie möchten.

Diakonischer Betreuungsverein Bodensee e.V.

Konstantin-Schmäh-Straße 30
88045 Friedrichshafen

Telefon: 07541 / 97 88 97 – 0
Telefax: 07541 / 97 88 97 – 9
E-Mail: info@diakonischer-bv-bodensee.de

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